Postgeheimnis

Postgeheimnis
Pọst|ge|heim|nis 〈n. 11; unz.〉 Verpflichtung der Inhaber od. Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- u. Paketdienstes; →a. Briefgeheimnis

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Pọst|ge|heim|nis, das <Pl. selten> (Rechtsspr.):
Recht, das es Dritten, bes. dem Staat u. den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen od. Kenntnisse über jmds. Postverkehr weiterzugeben:
das P. wahren, verletzen.

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Postgeheimnis,
 
Element des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
 

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Pọst|ge|heim|nis, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): Recht, das es Dritten, bes. dem Staat u. den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen od. Kenntnisse über jmds. Postverkehr weiterzugeben: das P. wahren, verletzen.

Universal-Lexikon. 2012.

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